Die Chronik des Längenmasses
um 3000 v. Chr. Ersten Überlieferungen nach stammt das Längenmass aus Ägypten. Grundmaß für die Längenmessung war die königliche Elle, die Länge des Arms vom Ellbogen bis zur Spitze des Mittelfingers. Sie wurde beim Bau von Gebäuden und Monumenten sowie zur Landvermessung verwendet.
2000 v. Chr. Auf einem Kupferstab "EIle von Nippur" mit einer Länge von 1103,5 mm sind Längenmaße fixiert: Elle, Ziegel, Fuß, Hand und Fingerbreite. Hier sind 1103,5 mm in 4 Fuß = 16 Hand = 64 Fingerbreiten eingeteilt. Die Griechen übernehmen das Längenmaß von den Ägyptern
um 25 v. Chr. Die Römer führten zur Messung der großen Entfernungen in ihrem Straßennetz die Meile als neues Längenmaß hinzu.
807 Das Messwesen wird von Karl der Große vereinheitlicht, z.B. durch die Einheit Fuß (mit seiner Schuhgröße). Zahlreiche willkürliche Änderungen durch die Feudalherren bewirken in der Folgezeit, dass jedes Herzogtum seine eigenes Maße hat 1101 Im Jahre 1101 führt Heinrich I. von England die Längeneinheit Yard (Abstand von seiner Nasenspitze bis zum Daumen seines ausgestreckten Armes) und Inch (Breite seines Daumens) ein. Der Mathematiker J. Kölbel schlägt an Stelle eines Körpermaßes ein sogenanntes Naturmaß vor: "16 Männer groß und klein", die nach einer Messe der Reihe nach aus der Kirche kommen, stellen ihre Füße hintereinander. Der sechzehnte Teil der Gesamtlänge soll dann ein Fuß sein.
1494 König Heinrich Vll. versucht ein für ganz England verbindliches Maß- und Gewichtssystem durchzusetzen
1588 werden in England verbindlich gültige Normalmaße und -gewichte hergestellt. Ihre Kopien werden an die Eichmeister verteilt.
1627 will Johannes Kepler in Ulm einen Eichkessel herstellen lassen, mit dem die in der Stadt gültigen Maße festgelegt sind.
1792 beschließt eine aus Mitgliedern der Französischen Akademie der Wissenschaften bestehende Kommission den 40millionsten Teil des durch Paris gehenden Längengrads als Maßeinheit festzusetzen.
1793 erließ Ludwig XVI. von Frankreich ein Dekret, in dem die neue Längeneinheit 1 Meter als der zehnmillionenste Teil des Erdmeridianquadranten definiert wird. Dies ist die Geburtsstunde des Metermaßes. Die neue Längeneinheit wurde durch einen aus Platin bestehenden Stab verkörpert, dessen Länge genau 1 Meter betrug.
1799 wird der Prototyp des Meters in Form eines Platinstabes hergestellt.
1831 schlägt Carl Friedrich Gauß ein absolutes Einheitensystem vor mit den Einheiten Millimeter, Milligramm und Sekunde vor.
1840 "metre" und "kilogramme" werden in Frankreich gesetzlich als Maßeinheiten für Länge und Gewicht vorgeschrieben.
1860 schlägt der Bundesrat des Deutschen Bundes die Schaffung eines einheitlichen Maßsystems vor.
1871 durch Reichsgesetze erlangt die Maß- und Gewichtsordnung des Norddeutschen Bundes allgemeine Gültigkeit in Deutschland.
1875 wird ein internationales Büro für Maße und Gewichte (BPIM) gegründet.
1889 werden die Prototypen für Meter und Kilogramm durch das "BPIM:internationale Büro für Maße und Gewichte" festgelegt.
1960 Die 11. Generalkonferenz für Maße und Gewichte beschließt folgende Definition: 1 Meter ist das 1650763,73-fache der Vakuumwellenlänge des orangefarbenen Lichts, das von Atomen des Krypton-Isotops Kr86 beim Übergang vom 5d5-Zustand in den 2p10-Zustand ausgesendet wird.
Seit 1983 gilt jedoch die oben genannte Definition, die die Lichtgeschwindigkeit als Konstante zu Grunde legt. Danach ist ein Meter ist die Strecke, die das Licht im Vakuum in 1 / 299 792 485 s zurücklegt.
